Die Aufnahme in die therapeutische Wohngruppe
Die Aufnahmekriterien für eine Behandlung im Auxilium sind:
- Freiwilligkeit
- vorgeschaltete stationäre Entwöhnungsbehandlung
- Bewerbung mit einem schriftlichen Lebenslauf
- Benennung der Behandlungsziele
- Vorliegen einer Kostenzusage
Liegt eine Bewerbung vor, laden wir den Antragsteller zu einem Informations-gespräch ein, an dem Eltern, Mitarbeiter der Beratungsstellen, Mitarbeiter der Jugendämter oder andere Bezugspersonen teilnehmen können. In diesem Gespräch möchten wir den Menschen kennen lernen, etwas über seine Lebenssituation hören und ihm unsererseits über die Rahmenbedingungen und Inhalte unseres Angebotes informieren.
Die Behandlung wird im Rahmen der Jugendhilfe, nach Maßgabe des KJHG oder der Sozialhilfe, auf der Grundlage des SGB XII durchgeführt.
Der Zeitpunkt der Aufnahme wird nach vorheriger Absprache festgesetzt.
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